Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Unterkunftsräumen

Mit der Buchung einer Unterkunft erklären Sie sich mit den nachstehenden AGB als einverstanden!

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, die zwischen Silke Janßen und Mietern von Unterkunfsträumen geschlossen werden. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, deren Awendung ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart.


 


§ 2 Abschluß des Mietvertrages

Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung einer Buchungsanfrage des Mieters durch Silke Janßen zustande.
Nimmt für den Mieter ein Dritter die Buchung vor, so haftet er Silke Janßen als Gesamtschuldner mit dem Mieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, soweit gegenüber Silke Janßen eine entsprechende Erklärung abgegeben wird. Der Dritte ist in jedem Falle verpflichtet, dem Mieter diese AGB zur Kenntnis zu geben.

§ 3 Mietgegenstand

(1) Die konkrete Zuweisung des Zimmers - Schlafstätte obliegt ausschließlich Silke Janßen; ihr ist es gestattet, auch während des laufenden Mietverhältnisses bei Bedarf dem Mieter ein anderes, vergleichbares Zimmer oder Schlafplatz zuzuweisen. Der Bestand des Mietverhältnisses wird hierdurch nicht berührt.

(2) Mitbenutzt werden dürfen, soweit vorhanden, die Gemeinschaftsräume, Sanitäranlagen und Küchenräume.

(3) Die Vermietung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Nutzung als vorübergehende Unterkunft für Arbeitskräfte/Mitarbeiter des Mieters oder für den Mieter selbst (sog. Monteursunterkunft). Eine von dem vorgenannten Überlassungszweck abweichende Nutzung durch den Mieter bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieterin. Die Ausstattung der angemieteten Zimmer ergibt sich aus einem am Tag der Überlassung gefertigten Übergabeprotokoll.

(4) Der Mieter verpflichtet sich, die Regelungen der Hausordnung einzuhalten.

§ 4 Miete, Nebenkosten

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Miete gemäß der jeweils gültigen Mietpreisliste incl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, derzeit in Höhe von 7 %, an Silke Janßen zu zahlen.

(2) Die Miete ist mit der Anmietung (bei Reservierung ab diesem Zeitpunkt) im voraus fällig. Bei länger andauerndem Mietverhältnis – ab einer Woche- ist die Miete wöchentlich im voraus zu zahlen, bis spätestens Donnerstag 18.00 Uhr einer jeden Woche für die nächste Woche.

§ 5 Stornierung

Bei Stornierung einer Reservierung behält sich Silke Janßen vor, eine Stornierungspauschale gemäß der jeweils geltenden Preisliste geltend zu machen. Silke Janßen kann die Reservierung stornieren, wenn der Mieter oder die vom Mieter für die Belegung des Zimmers vorgesehenen Personen nicht bis 18:00 Uhr des Anreisetages angereist ist, es sei denn, es ist eine spätere Anreisezeit vereinbart.

§ 6 Mietdauer

Das Mietverhältnis kann, wenn es zeitlich nicht befristet ist, von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Silke Janßen kann das Mietverhältnis außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen,

- wenn der Mieter mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses in Verzug ist,
- wenn der Mieter, die Bewohner der gemieteten Zimmer oder sonstige Dritte die dem Risikobereich der vorgenannten Personen zugeordnet werden können, gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich der Hausordnung verstoßen,
- die Nutzung des Mietobjekts zum Vertragszweck aus rechtlichen Gründen nicht weiter möglich ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mieters aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Übergabe des Mietgegenstandes

Silke Janßen übergibt dem Mieter den Mietgegenstand in dem Zustand, in dem er sich bei der gemeinsam durchgeführten Begehung befand. Diesen Zustand erkennt der Mieter als vertragsgemäß an.

§ 8 Reinigung

Die laufende Zimmerreinigung hat der Mieter auf seine Kosten auszuführen.
 Als Service des Hauses werden die Zimmer jedoch täglich ohne Aufpreis gereinigt, aber es besteht darauf kein Anspruch seitens des Mieters.

 


§ 9 Kaution

(1) Silke Janßen ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, zur Sicherung der Erfüllung aller Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis eine Kaution zu verlangen. Die Sicherheit ist vor Übergabe des Mietobjekts vom Mieter an Silke Janßen zu zahlen.

(2) Silke Janßen kann sich wegen Forderungen, die sie gegen den Mieter während oder nach Beendigung des Mietverhältnisses im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis gegen den Mieter erlangt, aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist in einem solchen Falle verpflichtet, die Kautionssumme unverzüglich wieder auf den ursprünglichen Betrag aufzustocken.

(3) Unabhängig von Abs. 1 hat der Mieter vor Übergabe des Mietobjekts eine Kaution für Zimmerschlüssel (Schlüsselpfand) in Höhe von 30,00 €, für Bettzeug in Höhe von 20,00 € und eine Reinigungspauschale in Höhe von 20,00 € an Silke Janßen zu zahlen.

 



§ 10 Mietminderung, Schadensersatz

Silke Janßen haftet nicht auf Schadensersatz wegen eines Mangels an der Mietsache oder wegen Verzuges bei der Beseitigung eines Mangels, wenn der Mangel von Silke Janßen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden ist. Die Mietminderung und die Aufrechnung gegenüber dem Mietanspruch von Silke Janßen sind ausgeschlossen, soweit die Forderungen des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 11 Untervermietung

Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung des Mietobjekts an Dritte bedarf der Einwilligung von Silke Janßen. Die Untervermietung zu anderen als den in § 1 Abs. 2 genannten Zwecken ist nicht zulässig. Die Erlaubnis zur Untervermietung oder sonstigen Gebrauchsüberlassung kann seitens Silke Janßens aus wichtigem Grund widerrufen werden.

§ 12 Betreten der Mietsache

(1) Silke Janßen oder die von ihr Beauftragten dürfen die Mietsache  während der üblichen Betriebszeiten betreten.

 


§ 13 Rückgabe der Mietsache

(1) Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig von Sachen, die nicht zum Mietobjekt gehören, geräumt und gereinigt zurückzugeben. Beschädigungen am Mietobjekt und dessen Inventar, die vom Mieter, den Bewohnern des Mietobjekts oder sonstigen Dritten, die dem Risikobereich der vorgenannten Personen zugeordnet werden können, schuldhaft verursacht werden, sind auf Kosten des Mieters zu beseitigen.

(2) Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

§ 14 Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Silke Janßen als vereinbart. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Silke Janßen als vereinbart. Silke Janßen ist berechtigt, Klagen oder sonstige gerichtliche Verfahren gegen den Mieter auch am jeweils gesetzlichen Gerichtstand zu führen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen und ideellen Vorstellungen der Parteien am nächsten kommt.



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